Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft

Warum brauchen wir einen Förderverein?

Viele Dinge lassen sich aus dem Budget der Schule oder aus der Kraft der Familien allein nicht finanzieren!!

Der Förderverein kann Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, aus Spenden oder aus dem Verkauf, z.B. beim Kuchen- oder Bonverkauf bei Schulfesten, erwirtschaften und diese der Schule zur Verfügung stellen.

Auch für das Gewinnen von zukünftigen Sponsoren/Unterstützern für die Belange unserer Schule ist es von großem Vorteil, einen Förderverein zu haben. Dieser besteht personenunabhängig und kann soziale Projekte in der Schule nachhaltig begleiten.

Bei der Anschaffung oder Anmietung von Materialien oder Geräten. Der zweite Kopierer der Schule beispielsweise wird seit Jahren auf Kosten der damals noch bestehenden Fördergemeinschaft finanziert.

 

Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder werden können alle, die sich für die Belange der Schule interessieren, also auch Menschen, die keine Kinder (mehr) an unserer Schule haben, sowie Großeltern, Sponsoren aus der Geschäftswelt, Lehrkräfte und jede:r andere.

 

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Jahresbeitrag beträgt 10 EUR und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Hierzu erteilt das Mitglied auf dem Beitrittsformular eine Einzugsermächtigung.

Jede:r kann natürlich freiwillig einen höheren Jahresbeitrag bezahlen. Hierzu gibt es auf der Beitrittserklärung ein gesondertes Feld.

Der Jahresbeitrag bezieht sich auf das volle Geschäftsjahr, wobei das Geschäftsjahr des Vereins jeweils am 1.8. beginnt und somit dem Schuljahr entspricht.

Es gibt keine anteiligen Jahresbeiträge für den Beginn einer Mitgliedschaft während des laufenden Schuljahres. Das heißt: Für Beitrittserklärungen, die bis zum 30.04. abgegeben werden, wird ein voller Jahresbeitrag fällig.  Beitrittserklärungen, die nach dem 01.05. eingehen, werden mit Beginn des neuen Geschäftsjahres am 01.08 gültig.

Da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, kann der Jahresbeitrag in der Steuererklärung als Spende angegeben werden. Für das Finanzamt genügt in der Regel ein Kontoauszug als Zahlungsnachweis.

 

Wie/Wann kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigung muss bis zum 30.04. des Jahres und in schriftlicher Form erfolgen und ist nur zum Ende des Geschäftsjahres (31.07.) möglich.

 

Informationen über die SEPA-Basis-Lastschrift

Der o.g. Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 30.09. mit einer SEPA-Basis-Lastschrift von den Konten der Mitglieder für das laufende Schuljahr eingezogen, der der 1. Mitgliederversammlung im Schuljahr bzw. der Beitrittserklärung folgt. Eine Spendenquittung geht Ihnen auf Wunsch zu. Die Mandatsreferenz wird mit der ersten Lastschrift mitgeliefert. Die Gläubiger-ID des Vereins lautet DE 87ZZZ00001849066. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag. Die Mitgliedschaft endet ausschließlich nach schriftlicher Kündigung bis zum 30.04. eines Jahres zum folgenden 31.07. Bei unzureichender Deckung oder Widerspruch des Auftrags trägt das säumige Mitglied die zusätzlich anfallenden Kosten. Diesen Regelungen stimme ich mit meiner Unterschrift zu. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer oben gemachten Daten sowie des Datums Ihrer Beitrittserklärung entsprechend der Vorgaben der Datenschutzverordnung durch den Vereinsvorstand zu. Diese Zustimmung können Sie schriftlich gegenüber dem Verein widerrufen.

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