Unterrichts- und Pausenzeiten
- Offener Anfang ab 8:00 Uhr (bei entspr. personeller Ausstattung)
- 1. Stunde: 8:10 Uhr bis 9:00 Uhr
- 2. Stunde: 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
- Frühstückspause: 9:45 Uhr bis 10:00 Uhr
- Hofpause: 10:00 Uhr bis 10:15 Uhr
- 3. Stunde: 10:15 Uhr bis 11:00 Uhr
- 4. Stunde: 11:00 Uhr bis 11:45 Uhr
- Hofpause: 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr
- 5. Stunde: 12:00 Uhr bis 12:45 Uhr
- 6. Stunde: 12:45 Uhr bis 13:30 Uhr
- OGS-Betreuung inkl. Lernzeiten und AG´s: bis max. 16:00 Uhr
Der Unterricht findet im Klassenraum statt.
Wird der offene Anfang durchgeführt sind die Klassenräume ab 8:00 Klassenräume geöffnet und eine Lehrkraft ist anwesend, um die Kinder zu betreuen. Die Kinder können während des offenen Anfangs zwischen ruhigen Aktivitäten wählen (Klassenbibliothek, Freiarbeit, malen, Frühstück etc.) und so entspannt in den Schultag starten.
Um 08:10 Uhr beginnt der reguläre Unterricht.
Während der Frühstückspause wird gemeinsam in der Klasse gefrühstückt, wobei Wert auf ein gesundes Frühstück gelegt wird. Um dies allen Kindern zu ermöglichen, nimmt unsere Schule am Europäischen Schulobstprogramm teil, sodass in den Klassen immer frisches Obst und/oder Gemüse bereitsteht. Außerdem werden täglich circa 40 Käsebrötchen für die Kinder gespendet.
Während der Hofpause nutzen die Kinder zurzeit den Schulhof der James-Krüss-Grundschule mit. Auf diesem haben die Kinder verschiedene Möglichkeiten, ihre Pause zu verbringen. Ihnen stehen zwei Fußballtore, drei Klettergerüste und Tischtennisplatten zur Verfügung. Außerdem haben sie Platz, um zu rennen und frei zu spielen. Zusätzlich steht jeder Klasse eine Kiste mit diversen Pausenspielzeugen zur Verfügung, die von den Kindern ausgeliehen werden können. Der Förderverein unterstützt jede erste Klasse zum Schuleintritt mit einem Geldbetrag zur Anschaffung von Spielsachen (Springseile, Bälle etc). Diese werden über die Jahre von den Klassen selbst gepflegt und ergänzt.
In der zweiten Pause wird der Hof mit den Kindern der Gemeinschaftsgrundschule geteilt. Aus diesem Grund darf in der zweiten Pause momentan kein Spielzeug ausgeliehen werden.
Während den Hofpausen führen zwei bis drei Lehrkräfte Aufsicht auf dem Schulhof. Um die Selbstständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Kinder zu stärken übernehmen die Kinder der dritten und vierten Klassen abwechselnd in den Pausen einen Toilettendienst. Dabei achten die Kinder darauf, dass sich im Bereich der Toiletten an die Regeln gehalten wird und geben Toilettenpapier und Papierhandtücher aus.
Sollte es zur Zeit der Hofpause stark regnen, gibt es eine Regenpause. In dieser bleiben die Kinder unter Aufsicht einer Lehrkraft in den Klassenräumen. Dort stehen ihnen Gesellschaftsspiele, die Klassenbibliothek und Freiarbeitsmaterial zur Verfügung.
Im Anschluss an den Unterricht gehen die Kinder nach Hause beziehungsweise in die OGS.
Dort essen die Kinder zu Mittag und nehmen an Lernzeiten teil. Danach sind die Kinder in der offenen Spielzeit oder im Angebot einer Arbeitsgemeinschaft (s. OGS).
Kinder, die nach dem Unterricht direkt nach Hause gehen, erledigen die Aufgaben der Lernzeit als Hausaufgaben. Die von Lehrkräften angebotenen Arbeitsgemeinschaften können auch von Kindern besucht werden, die nicht in der OGS angemeldet sind.
Unterrichtliche “Besonderheiten”
Eine Besonderheit unserer Schule ist, dass das Fach Katholische Religionslehre für alle Schülerinnen und Schüler fest im Stundenplan verankert ist, anders als an der Nachbarschule.
Alle Kinder nehmen daran teil, ebenso wie an den regelmäßigen Schulgottesdiensten, die alle zwei Wochen für ihre Jahrgangsstufe stattfinden. Zusätzlich feiern wir gemeinsam vor den Ferien besondere Gottesdienste.
An unserer Schule gibt es auch eine spezielle Deutschfördergruppe für Kinder, die ohne Deutschkenntnisse nach Deutschland gekommen sind. Die Teilnahme an dieser Gruppe erfolgt durch eine Zuweisung des Schulamts der Stadt Köln. Der Fokus liegt dabei besonders auf dem Erwerb der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die Förderung ist auf zwei Jahre begrenzt, kann aber nach Entscheidung der Klassenkonferenz auf maximal drei Jahre verlängert werden. Diese Kinder werden dabei nicht nach dem regulären Grundschul-Bildungsplan unterrichtet, sondern gemäß den landesrechtlichen Vorgaben.
Hitzeplan / Extremwetterereignisse
Bei Vorliegen der Gegebenheiten kann der Schulleiter, nach Möglichkeit im Einvernehmen mit der Schulleitung der Nachbarschule, einen Hitzeplan in Kraft setzen, der die Anpassung der Unterrichtszeiten an besonders erhöhte Raumtemperaturen ermöglicht. Der Hitzeplan wird zu gegebener Zeit im Schuljahr vom Schulleiter mit der Lehrerkonferenz ebenso beraten, wie die darüberhinausgehenden Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung. Bei anderen Extremwetterereignissen wird nach Maßgabe und dem von der ausgebenden Behörde erteilten Ermessensspielraum die Unterrichtszeit verändert bzw. in eine andere Form übertragen oder aufgehoben.
Abwesenheit von Lehrkräften
Die Lehrerkonferenz hat ein Vertretungskonzept verabschiedet, das unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie bspw. dem Alter der Kinder in betroffenen Klassen, personeller Ressourcen, der Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung (u.a.) die Vertretung von abwesenden Kollegen regelt. Die Verlässlichkeit der Schule ist dabei ebenfalls ein wesentlicher Faktor und betrifft insbesondere Ausfälle, die nicht vorhersehbar waren.
