Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule bezüglich der Lernentwicklung und Fördermöglichkeiten der Kinder stehen an erster Stelle.
Die Eltern unterstützen unsere Arbeit bei der Planung und Mitgestaltung in unterschiedlichen Gremien oder im Förderverein und sind z. B. durch die Gestaltung von Festen in den Schulalltag mit eingebunden.
Uns ist es wichtig, dass sich Lehrer und Eltern als Partner verstehen, d.h. dass Unterstützung und Hilfe von beiden gegeben und angenommen werden.
Als Kommunikationswege stehen Eltern sowie Schule die KIKS-App (Chat und Informations-Channel) und die Postmappe im Schulranzen zur gegenseitigen Nutzung zur Verfügung.
Eltern stehen nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen.
Mitwirkungsgremien für Eltern sind nach dem Schulgesetz die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.
Eine Geschäfts- und Wahlordnung regelt innerhalb der Schule die Rahmenbedingungen der
Zusammenkünfte der unterschiedlichen Mitwirkungsorgane.
Allgemein finden – entspr. Schulgesetz – regelmäßig
• Klassenpflegschaftssitzungen
• Schulpflegschaftssitzungen
• Schulkonferenzen
statt.
Mitwirkung auf Klassenebene
Die Eltern nehmen in der Regel ein bis zweimal pro Schuljahr an der Klassenpflegschaftssitzung teil und wählen zu Beginn des Schuljahres aus ihren Reihen den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaft. Auf der Sitzung werden die Eltern vom Lehrer über alle wichtigen Vorgänge der nächsten Monate unterrichtet, sie beteiligen sich ihrerseits mit Fragen, Kritik und Vorschlägen.
Über das Schuljahr verteilt können Eltern den Lehrern bei der Durchführung von Unterrichtsprojekten, wie z.B. Leseeltern, Schwimmen, Ausflüge, Fahrradtraining, oder Feiern, wie z.B. Backen für die Weihnachtsfeier, Sommerfest helfen.
Die Organisation und Durchführung des Abschlussfestes der vierten Klassen obliegt den Eltern der jeweiligen Klassen.
Zusätzlich findet die Möglichkeit zum Austausch statt bei:
Elternstammtischen (diese Stammtische werden von der Elternschaft organisiert)
Mitwirkung in der Schulpflegschaft
Die gewählten Klassenvertreter aller Klassen bilden die Schulpflegschaft. Dieses Gremium wählt in der Schulpflegschaftssitzung den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter, die Elternvertreter für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. In der Regel informiert die Schulleitung die Elternvertreter über alle wichtigen und aktuellen Vorgänge oder Projekte in der Schule.
Die Mitglieder der Schulpflegschaft organisieren gemeinsam mit den Lehrkräften wichtige Projekte der Schule, wie z. B. Sankt Martin, Sommerfest, Sponsorenlauf oder ähnliches.
Mitwirkung in der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz besteht aus sechs gewählten Vertretern der Lehrer und sechs gewählten Vertretern der Eltern. Sie ist das oberste Gremium der Schule und gestaltet alle Angelegenheiten der Schule mit, arbeitet eng mit der Schulleitung an allen Belangen der Schule und übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit. Die Elternvertreter in der Schulkonferenz werden einbezogen bei der Prägung des pädagogischen Profils der Schule und haben auf Wunsch Einsicht in die Unterrichtsarbeit.
Förderverein
Regelmäßig finden in der Schule die Treffen oder Jahreshauptversammlungen des Fördervereins statt. Laut Satzung gehören Schulpflegschaftsvorsitz und Schulleitung zu den geborenen Mitgliedern des Vorstands.
Weitere Möglichkeiten
Neben den oben genannten, zum größten Teil formal vorgegebenen Partizipationsmöglichkeiten der Erziehungsberechtigten gibt es stets weitere Möglichkeiten der Mitwirkung und des Gesprächs, die im nachfolgenden ohne Anspruch auf Vollständigkeit aufgeführt werden:
Angebote vor der Einschulung des Kindes:
• Informationsveranstaltung für alle Eltern mit 4-jährigen Kindern (rotierend in Kooperation mit den Nachbarstadtteilen; Delfin 4)
• Tag der offenen Tür
• Elterninformationsabend für die Eltern der zukünftigen Schulneulinge
• Schnupperstunde für die Kinder und Zeit zur Anmeldung für die Eltern Information und
Austausch im Rahmen von Informationsveranstaltungen:
• themenbezogene Elternabende (u.a. zu Themen im Sachunterricht)
• Informationsveranstaltung für die Eltern der Jahrgangsstufe vier in Bezug auf die weiterführenden Schulen
Information und Austausch im Rahmen von Einzelgesprächen:
• Elternsprechtage
• Elterngespräche im Rahmen der Zeugnisausgabe
• Beratungsgespräche zur Vermittlung von Hilfsangeboten (Einbeziehung von Dritten/ Schulsozialarbeit und Gesundheitslotsendienst)
• Telefonkontakt (bei Bedarf)
• Gesprächsmöglichkeit mit außerschulischen Personen im Rahmen einer kooperativen Zusammenarbeit.
Mitwirkung bei Festen und Feiern:
• Elterncafé bei der Einschulungsfeier
• Verkauf von Kaffee und Kuchen (Waffeln), Grillwürstchen und kalten Getränken z. B. an Sankt Martin, beim Spiel- und Sportfest und bei anderen Schulfesten
• Verkauf bei Schülerflohmarkt
• Einladung der Eltern zu besonderen Veranstaltungen (Einschulungsfeier, Gottesdienste, Sankt Martin, Sommerfest, Präsentationen zu Projekten (Zirkus, Trommelworkshop, etc.), Entlassungsfeier Jgst. 4, …)
